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Hans Talhoffer

Hans Talhoffer war ein deutscher Lohnkämpfer, Schirmmeister (Fechtmeister) und Verfasser von Fechthandschriften.

Nach eigener Aussage (Thott 290 2°)[1] stand Talhoffer oft selbst in den Schranken als Lohnkämpfer. Bekannt wurde er jedoch als einer der ersten Verfasser von Fechthandschriften (Fechtbücher). Fünf seiner illustrierten Manuskripte über die spätmittelalterliche Kampfkunst, insbesondere über den Gerichtskampf sind erhalten. Dabei stand er in gewissem Maße in der Tradition des Johannes Liechtenauer, entwickelte aber seinen eigenen Stil. So fehlen einige Hauptstücke, Hauptleger (Kampfstellung, Hut) und Haupthäue Liechtenauers in den Bildkatalogen seiner Handschriften; andere Stücke sind uminterpretiert (z.B. Krumphau mit kurzer Schneide). Der inhaltliche Schwerpunkt in seinen Codices lag weniger im Langen Schwert, sondern bei den Waffengattungen für das gerichtliche Ordal (Gottesurteil) und im Ringen. Talhoffers Codices wurden in Werkstätten angefertigt.

Einige Zeit stand Talhoffer im Dienst des schwäbischen Junkers Lutold III. (Liutold, Leuthold) von Königsegg . Dieser suchte ihn offenbar als Schirmmeister für ein Ordal auf und für die Erstellung des Königsegger Codex (Hs. XIX 17-3), dies taten einige Jahre zuvor ebenso die Gebrüder vom Stain zu Rechtenstein, David und Buppelin, die die Handschrift 78 A 15 in Auftrag gaben. Graf Eberhard V. von Württemberg - der spätere Herzog Eberhard I. von Württemberg - ließ von ihm die Handschrift Codex Icon. 394a anfertigen. 1454 hielt sich Talhoffer in Zürich auf. Dort erteilte er am Rathausplatz Fechtunterricht und trat in einigen Schaukämpfen auf.

Seine Empfehlung in der Hs. XIX 17-3: "...und setze deine ganze Kraft in rechtem Maße ein..." und sein Motto "Bedenke dich recht", die Aufschrift seines Wappens in Thott 290 2°, scheinen Zeugnis einer eher besonnenen Persönlichkeit zu sein. Talhoffer war offensichtlich nicht arm, konnte er es sich doch leisten, die Handschriften A 558 und Thott 290 2° sein eigen zu nennen, beide beinhalten seinen Besitzeintrag. Königsegger Fechthandschrift Hs. XIX 17-3 von Hans Talhoffer. Dass Fechten mehr ist als sportive Unterhaltung oder die Kunst, einen Gegner zu besiegen, belegt Hans Talhoffer in dem Königsegger Kampfbuch.

Quellen:
MS 78.A.15 (1450s)
MS KK5342 (1480-1500)
Codex I.6.2º.1 (vor 1561)
Codex Series Nova 2978 (1500s)
MS 26.236 (1600s)
2º MS iurid. 29 (1600s)
2º Codex MS Philos. 61 (späte 1600)
Codex Guelf 125.16 Extravagantes (späte 1600)
Codex Icon 394 (1820)
Codex Icon 395 (ca.1820)